Ingenieurbüro Schade    
Mobil: 0177-3126084


An der Unfallstelle

Sicherheit geht vor!


• Sicherheit für Sie (Warnweste) und Ihre Fahrzeuginsassen, Verkehr absichern (Warndreieck)
Wenn nötig, erste Hilfe leisten
Polizei benachrichtigen


Woran man anschließend unbedingt denken sollte!


• Notieren sie

Unfallort, -Unfalldatum und Uhrzeit
das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners
Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
Adressen von Zeugen
Name und Dienststelle des hinzu gerufenen Polizeibeamten. Im Falle von Personenschäden ist die Polizei unbedingt zu benachrichtigen


• Fotografieren Sie

nach Möglichkeit den Unfallort mit den Fahrzeugen in der Stellung nach der Kollision. Länge der Bremsspuren, Austritt von Benzin, Öl, Kühlflüssigkeit etc. (entweder mit Handy-Kamera, oder einer im Fahrzeug mitgeführten „Einweg-Kamera“).


• Anfertigen

einer groben Beschreibung des Unfallhergangs
einer groben Skizze des Unfallortes, falls keine Möglichkeit einer Fotografie
besteht.


•Im weiteren Verlauf:

Machen Sie unbedingt gebrauch von Ihrem Recht, einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen, Ihrer Wahl mit der Begutachtung Ihres Fahrzeugs zu beauftragen.
Nach gängiger Rechtsprechung haben Sie als Geschädigter das Recht, einen Sachverständigen / Gutachter Ihrer Wahl einzuschalten. Die Kosten hierfür muss der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung begleichen.
Sie sind nicht verpflichtet, im Haftpflichtschadenfall, einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.


• Bei Unklarheiten

Spätestens jetzt sollten Sie einen Rechtsanwalt, Ihrer Wahl , der mit dem Verkehrsrecht vertraut sein sollte, einschalten.




 
E-Mail
Anruf