Ingenieurbüro Schade    
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GUTACHTEN

In welcher Form kommen Gutachten vor ?

Haftpflichtgutachten

Ein beauftragter KFZ - Sachverständiger hat die Schadenfeststellung in objektiver Form, unabhängig von Weisungen Dritter zu erstellen. Das dabei ausgearbeitete Gutachten dient als Grundlage für die Abrechnung zwischen dem Geschädigten und der "gegnerischen" Versicherungsgesellschaft.
Dabei kann der Geschädigte wählen zwischen der Wiederherstellung durch eine Reparaturwerkstatt oder den zur Wiederherstellung nötigen Geldbetrag.
Es ist Ihnen überlassen ob Sie fiktiv abrechnen oder das beschädigte Fahrzeug in eine Reparaturwerkstatt geben.
Diese Schadengutachten beinhalten Feststellungen zur Schadenshöhe und ggf. den Wert des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus werden von dem Sachverständigen Aussagen über den Befund, also den Anstoßspuren, zum Wiederbeschaffungswert, der Reparaturdauer, der eventuell anfallenden merkantilen Wertminderung usw. getroffen


Kasko-Gutachten

Was es bei Kasko Fällen zu beachten gibt...
Hat der Versicherungsnehmer einen Verkehrsunfall selbst zu verantworten      ( Vollkasko ) oder handelt es sich um einen Hagel-, Wild-, Steinschlag- oder Unwetterschaden ( Teilkasko ) hat der Versicherungsnehmer gemäß den vertraglich abgeschlossenen Bedingungen Anspruch auf Ersatz. Da es sich aber hierbei um rein vertragliche Bedingungen handelt ist dies ganz klar von einem Haftpflichtschaden zu trennen, denn viele Versicherungen möchten lieber einen eigens beauftragten Gutachter einsetzen.
Sollten Sie das Ingenieurbüro Schade mit der Begutachtung eines Kasko Schadens beauftragen muss im Vorfeld Rücksprache mit der jeweiligen Versicherung gehalten werden.


Wertgutachten

Wozu dienen Wertgutachten ?
Wertgutachten stellen eine besondere Form der Gutachten dar. Diese Art von Gutachten dienen in erster Linie zur Darstellung des erhöhten Wertes eines Fahrzeugs, besonders dann wenn das Fahrzeug aufgrund eines Ereignisses nicht mehr zur Begutachtung zur Verfügung steht.
Sollten Sie ein Fahrzeug besitzen welches aufgebaut oder durch etwaige Tuning- und Restaurationsmaßnahmen wertgesteigert ist, sollten Sie dabei über ein Wertgutachten nachdenken. Insbesondere ist dies dann wichtig wenn das Fahrzeug gestohlen wurde, oder ein Brandschaden vorliegt.


Kurzgutachten

Wann wird ein Kurzgutachten benötigt ?
Sollte sich die Schadenhöhe bis ca. 750,- Euro belaufen (sogenannte Bagatellschadengrenze) haben Sie die Möglichkeit durch das Ingenieurbüro Schade ein Kurzgutachten erstellen zu lassen.
Dies besitzt im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt (in der Mehrzahl der Werkstätten belaufen sich die Kosten hierfür auf ca. 10 % der Schadenhöhe, mitunter auch mehr. Sollten Sie diesen Weg wählen, empfiehlt es sich in der betreffenden Werkstatt über die entstehenden Kosten zu informieren) eine höhere Aussagekraft, da er einerseits Bezug zum Schadenereignis in einer kurzen Beschreibung findet, andererseits dieser durch Beweissicherungsfotos dokumentiert wird. Ferner beinhaltet er die notwendige Reparaturkosten-Kalkulation und wichtige Fahrzeugdaten.





 
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